Stichwahl zur Wahl des Landrats am 22.03.2026


Hier finden Sie die Wahlergebnisse zur Stichwahl des Landrats


Informationen zur Briefwahl

Wer bisher keine Briefwahl beantragt hat, kann dies auf folgenden Wegen tun:

  • persönlich im Einwohnermeldeamt

  • schriftlich (Bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum, und Wohnanschrift mitangeben)

  • per E-Mail an: Einwohnermeldeamt@dollnstein.de (Bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum, und Wohnanschrift mitangeben)

Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch online beantragen.
Dies ist möglich von Mittwoch, 11. März, bis Dienstag, 17. März 2026, 18 Uhr.
Nach diesem Zeitpunkt kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Unterlagen rechtzeitig vor der Wahl zugestellt werden. Hier klicken für die Online-Beantragung

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Abholung der Briefwahlunterlagen

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab Donnerstag, 12. März, im Einwohnermeldeamt zu den bekannten Öffnungszeiten möglich. Bitte bringen Sie für die Abholung der Unterlagen ein gültiges Ausweisdokument mit und bei Abholung von dritten eine Vollmacht. Das Formular für die Vollmacht finden Sie weiter unten.

Hinweis zum Rückversand

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.

Für eine möglichst schnelle Rückgabe können Sie:

  • den Briefkasten des Rathauses in Dollnstein nutzen oder

  • die Unterlagen persönlich im Rathaus abgeben.

Vollmacht zum Abholen der Briefwahlunterlagen

Formular Vollmacht Abholung Briefwahlunterlagen (1,2 MB)

Was wird gewählt?

An diesem Tag wird der Landrat bzw. die Landrätin gewählt.

Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Mai 2026 und dauert sechs Jahre.

Als Termin für die Stichwahl wurde Sonntag, 22. März 2026, festgesetzt.

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl

  • 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • seit mindestens zwei Monaten, also seit 8. Januar 2026, im Landkreis Eichstätt wohnen
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
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